(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1964, 425) Zeugnis des Prüfungsausschusses in ............................ über die naturwissenschaftliche Vorprüfung des--- Studierenden der Zahnheilkunde ............................................der Der --- Studierende der Zahnheilkunde .................................... Diegeboren am .................. 19 ...... in ....................................hat bei der naturwissenschaftlichen Vorprüfung I. in Physik das Urteil .................... II. in Chemie das Urteil .................... III. in Zoologie/Biologie das Urteil ....................und das Gesamtergebnis ................ erhalten.*) Die Prüfung in ........................ darf frühestens nach ......... Monatenwiederholt werden; die Meldung zur Wiederholungsprüfung hat spätestens am ........................ 19 ...... zu erfolgen. (Siegel) ...................., den ....... 19 ... Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ........................................ (Unterschrift) -----*) Falls der/die Studierende eine Wiederholungsprüfung abzulegen hat, sind die Worte "und das Gesamtergebnis ..." zu streichen.